Frederik Kuhn

Diplom-Psychologe

Psychologischer
Psychotherapeut


Kosten

Übernahme der Kosten durch Krankenkassen:

Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) 

Verhaltenstherapie ist als Richtlinienverfahren Teil des Leistungskataloges gesetzlicher Krankenversicherer und wird von den Versicherern bei entsprechender Indikation übernommen.

Private Krankenversicherungen (PKV) 

Sollten Sie privat versichert sein ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse meist vollständig oder in bestimmtem Umfang möglich. Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung vor Beginn der Behandlung nach, ob Ihre Kasse die Kosten für eine Psychotherapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten übernimmt.

Kosten für Selbstzahler

Die Kosten für Selbstzahler entsprechen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Gründe für die Entscheidung zur eigenständigen Übernahme der Kosten sind für einige Patienten, dass dann i.d.R. keine Nachteile beim Abschluss anderer Versicherungen (bspw. Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung etc.) entstehen und dass keine Aufnahme einer evtl. gestellten Diagnose in die Patientenakte bei der Krankenkasse erfolgt.


Ausfallhonorar

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mindestens 48 Stunden vor Beginn der Sitzung abzusagen. Da ich den Termin bei späteren Absagen in der Regel nicht mehr an einen anderen Patienten vergeben kann, wird bei Absagen < 48 Stunden ein Ausfallhonorar in Höhe von 80,- Euro pro Sitzung in Rechnung gestellt.